Wurden das Tanken per Bankomatkarte bezahlt? Dann ist schon viel gerettet. Die Versicherungen (Autoreparaturen, Reifen, Vignette, ...) wurden hoffentlich auch vom Konto der Zeitungsaussträgerin abgebucht. Nachweisbare Geldflüsse (Kontoüberweisungen) innerhalb der Familie schaffen ebenfalls Klarheit vor der Finanz.
Grundsätzlich muß alles glaubhaft sein und nicht unbedingt durch Original-Rechnungen belegt. Eine Aufrechnung vom km-Verbrauch des Autos und dem durchschnittlichen Benzin-Preis mit den gefahrenen km laut Fahrtenbuch erlaubt ebenfalls eine Annäherung.
Hat sich die Tochter nicht am Autokauf beteiligt, kann eine AfA nicht abgeschrieben werden.
LG Johanna |